Vielleicht bist du gerade dabei, dich mit vielen Gedanken und Szenarien hinsichtlich deiner eigenen Familienplanung auseinanderzusetzen. Vielleicht suchst du auch ganz konkrete und praktische Ratschläge zur finanziellen Lebensplanung, da du oder deine Partnerin bereits schwanger bist/ist und die Frage nach der richtigen Finanzierung der Elternzeit jeden Tag aufs Neue groß im Raum steht. Nach einer kurzen Recherche oder bereits einem einzigen Gespräch mit Freunden und Bekannten wird der Begriff Elterngeld fallen. Aber was ist Elterngeld eigentlich genau, wer kann es beantragen und über welchen Zeitraum? Wir wollen dir dabei helfen, Licht ins Dunkel zu bringen und dich mit allen notwendigen Informationen rund um die Finanzierung deiner Elternzeit versorgen, damit jene Monate so unbeschwert wie möglich sein können.
In diesem Artikel klären wir unter anderem folgende Fragen:
- Wer zahlt das Elterngeld?
- Wer hat Anspruch auf das Elterngeld?
- Für wie lange kann man Elterngeld beziehen?
- Was sollte man bei der Beantragung von Elterngeld beachten?
Elterngeld kurz und knapp
Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützungsleistung des Staates, die Eltern in den ersten Monaten beziehungsweise Jahren als Vater oder Mutter unter die Arme greift. Mit dem Elterngeld soll Eltern in Deutschland ermöglicht werden, ihr Kind nach der Geburt selbst zu betreuen, ohne sich große Sorgen um das weggefallene Einkommen zu machen.
Info: Kurz gesagt ist das Elterngeld eine staatliche Ersatzleistung anstatt der vor der Geburt existierenden Erwerbsarbeit.
- Das Elterngeld (auch Basiselterngeld genannt) kann für bis zu 14 Monate nach der Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden
- Das Elterngeld steht sowohl Paaren als auch Alleinerziehenden zu
- Das Elterngeld orientiert sich in seiner Höhe an dem vorherigen Einkommen beider Elternteile
- Das Elterngeld enthält auch die Möglichkeit eines Geschwisterzuschlags
- Das Elterngeld wird fast von jedem Elternteil in Deutschland in irgendeiner Art und Weise in Anspruch genommen.
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus - was steckt dahinter?
Bei deiner Recherche nach finanzieller Unterstützung, wenn das Einkommen der Erwerbsarbeit nach der Geburt deines Kindes wegfällt, wirst du sehr schnell auf unterschiedliche Begrifflichkeiten stoßen, die sich zwar alle auf das gleiche Thema, nämlich Elterngeld, beziehen, aber dennoch große Unterschiede untereinander aufweisen.
Diese Tabelle soll für einen besseren Überblick sorgen:
Elterngeld (BasisElterngeld) |
Kann für 14 Monate bezogen werden, wenn sich beide Elternteile an der Kinderbetreuung beteiligen und auf ihr Einkommen verzichten müssen |
ElterngeldPlus |
Kann doppelt so lange bezogen werden wie das BasisElterngeld und wird von Eltern beansprucht, die beide während der ersten 14 Monate wieder Teilzeit arbeiten gehen |
Partnerschaftsbonus |
Wenn beide Elternteile in 4 aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 24 und 34 Wochenstunden arbeiten werden bis zu vier ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus ausgezahlt |
Das Basiselterngeld richtet sich an Väter und Mütter, die sich in den 14 Monaten nach der Geburt an der Kinderbetreuung beteiligen und von daher keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, wobei es einen Höchst- und einen Mindestsatz gibt. Wenn man nicht vollständig auf seine Erwerbsarbeit und das daraus bezogene Einkommen verzichten möchte, ist das ElterngeldPlus eine Möglichkeit. In diesem Fall müssen beide Elternteile einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen - der Vorteil ist jedoch, dass das ElterngeldPlus doppelt so lange bezogen werden kann, als das BasisElterngeld. Zwar halbiert sich der finanzielle Zuschuss, aus einem Monat BasisElterngeld werden jedoch 2 Monate ElterngeldPlus.
Der Partnerschaftsbonus ist mehr oder weniger eine Kombination aus den beiden bereits beschriebenen Varianten. Mit dem Partnerschaftsbonus lässt sich die Zeit, in der man Elterngeld in Anspruch nehmen kann, ebenfalls verlängern. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass beide Elternteile in mindestens 4 aufeinanderfolgenden Monaten 24-34 Wochenstunden arbeiten, und so bis zu 4 Monate extra ElterngeldPlus in Form des Partnerschaftsbonus ausgezahlt bekommen.
Wichtig: Welches Szenario und welche Kombinationsmöglichkeit für deine Situation am sinnvollsten ist, lässt sich individuell leider nicht sagen, da es verschiedenste Faktoren zu beachten gilt. Mit dem Elternzeitrechner kannst du aber das Modell finden, das für deine Situation am geeignetsten ist.
Wie viel Elterngeld bekommt man?
Die Frage danach, wie viel Elterngeld man monatlich ausgezahlt bekommt, ist natürlich besonders relevant. Schließlich wäre diese staatliche Unterstützungsleistung bei weitem nicht so beliebt, wenn es sich lediglich um 50€ monatlich handeln würde.
- Die Höhe des Elterngeldes ist immer abhängig vom Einkommen, welches in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes bezogen wurde.
- Menschen mit einem hohen Einkommen können bis zu 65% ihres vorherigen Einkommens als Elterngeld erhalten, bei Geringverdienern und Geringverdienerinnen kann es sich auch um 100% handeln.
- Der Mindestsatz des Elterngeldes beträgt 300€, der Höchstsatz 1800€ monatlich.
- Beim Elterngeldplus variiert der Beitrag demnach zwischen 150€ und 900€ monatlich.
Achtung: Spitzenverdiener und Spitzenverdienerinnen erhalten kein Elterngeld. Hierbei handelt es sich um Paare, die mehr als 500.000€ zu versteuerndes Einkommen erzielen sowie Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von 250.000€.
An dem Höchst- bzw. Mindestsatz des Elterngeldes ist nicht zu wackeln. Bei einem Nettoeinkommen von 2770€ monatlich erhältst du den Höchstsatz von 1800€ Elterngeld. Bei einem Nettoeinkommen von 1.000-1.200€ erhältst du 67% deines vorherigen Einkommens, mindestens jedoch 300€.
Die beiden häufigsten Elterngeld-Optionen in der Übersicht
BasisElterngeld |
300-1800€ monatlich |
ElterngeldPlus |
150 - 900€ monatlich |
Durch gründliches Rechnen und das Ausprobieren verschiedener Kombinationen sowie einer ehrlichen Auseinandersetzung mit der Frage, wie du dir selbst deine Elternzeit vorstellst und ob Teilzeit eine Option für dich ist kannst du Schritt für Schritt herausfinden, wie deine Elternzeit finanziell am besten gestaltet werden kann. Wir empfehlen dir auch, eine detaillierte Haushaltsrechnung aufzustellen, damit du weißt, mit wie viel Geld du im Monat auskommen kannst und willst.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Wenn du dir Sorgen darüber machst, ob das Elterngeld nur unter einem Dach lebenden Familien und Menschen mit geregeltem Einkommen zusteht, können wir dich hier beruhigen. Das Elterngeld steht allen Eltern in Deutschland zu, die sich in den ersten 14 Monaten nach der Geburt des Kindes an der Kinderbetreuung beteiligen.
Personengruppe |
Anspruch auf Elterngeld? |
Gemeinsam erziehende Eltern |
✅ |
Alleinerziehende |
✅ |
Selbstständige |
✅ |
Erwerbslose |
✅ |
Übrigens: Auch getrennt voneinander lebende Eltern haben Anspruch auf den Partnerschaftsbonus - sofern sie gemeinsam, das heißt im gleichen Zeitraum, in Teilzeit gehen.
Das Elterngeld wird stets als Einkommen angerechnet. Es gibt jedoch eine Außnahme: Elterngeldberechtigte Personen, die Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Kindergeld beziehen und vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, können Anspruch auf einen Eltengeldfreibetrag erheben, der höchstens 300€ beträgt.
Elterngeld im Zusammenhang mit mehreren Kindern
Auch für die Szenarien, dass es nicht bei einem Kind in der Familie bleibt oder es zu einer Geburt von Zwillingen kommt, hat das Elterngeld konkrete Antworten parat.
Familien mit mehreren Kindern können den sogenannten Geschwisterbonus geltend machen, bei dem es sich um einen Zuschlag von 10%, mindestens aber 75€ mehr BasisElterngeld handelt.
Darüber hinaus gibt es den “Mehrlingszuschlag”, der dann relevant ist, wenn es sich um die Geburt von Zwillingen handelt. In dem Fall erhalten die Eltern 300€ mehr BasisElterngeld für jedes weitere Neugeborene nach der Geburt der Zwillinge.
Im Jahr 2021 kam es übrigens zu einigen Änderungen im Zusammenhang mit dem Eltern- und Kindergeld:
- Wird ein Kind mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren, so wird der Anspruch auf das BasisElterngeld deutlich verlängert (abhängig davon, wie viele Wochen das Kind zu früh geboren wurde)
- Außerdem wurde das Kindergeld erhöht. Inzwischen erhalten Eltern für das erste und zweite Kind einen finanziellen Zuschuss von 219€ monatlich. Beim dritten Kind handelt es sich um 225€ und bei jedem weiteren Kind um 250€.
Nützliches Wissen rund um die Beantragung des Elterngeldes
Das Elterngeld nützt in der Theorie nichts, wenn man seinen Anspruch auf die finanzielle Unterstützungsleistung nicht rechtzeitig geltend gemacht hat.
Ganz besonders wichtig ist es, die einzelnen Antragsfristen zu beachten, sodass der Zuschuss dann auf dem Bankkonto landet, wenn du es brauchst und damit rechnest, und nicht erst Monate später.
Viele Menschen fragen sich daher, wann der richtige Zeitpunkt für die Beantragung ist und ob Elterngeld auch rückwirkend beantragt werden kann. Hier kommen die Antworten:
- Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Am besten kümmerst du dich so schnell wie möglich um die Beantragung, damit du nicht in einen finanziellen Engpass gerätst.
- Das Elterngeld kann rückwirkend nur 3 Monate nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Wenn dein Antrag also erst 4 Monate nach diesem Zeitpunkt bei der Elterngeldstelle eingeht, verfällt dein Anspruch auf einen Monat Elterngeld.
Die Beantragung des Elterngeldes ist relativ unkompliziert, sofern du die richtigen Dokumente zur Hand hast und dich rechtzeitig darum kümmerst. Die folgenden Dokumente sind für eine erfolgreiche Beantragung notwendig:
🗹 Ausgefülltes und von beiden Elternteilen unterschriebenes Antragsformular
🗹 Geburtsurkunde des Kindes (im Original)
🗹 Ausweisdokumente beider Elternteile (z.B. Personalausweis, Reisepass oder gültiger Aufenthaltstitel) (Kopie)
🗹 Einkommenserklärung der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes
Fragen und Antworten zum Elterngeld
1. Wer zahlt das Elterngeld?
Das Elterngeld wird nicht vom jeweiligen Arbeitgeber, sondern vom Staat gezahlt. Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung von in Deutschland lebenden Eltern, die sich in den ersten 14 Monaten nach der Geburt des Kindes um die Kinderbetreuung kümmern und so entweder ganz oder teilweise auf ihr Einkommen verzichten müssen.
2. Wie viel Elterngeld bekommt man?
Die Höhe des Elterngeldes steht stets in direkter Verbindung zum Einkommen, welches vor der Geburt des Kindes erzielt wurde. Zur Berechnung werden die letzten 12 Monate der Erwerbstätigkeit vor der Geburt herangezogen. Grundsätzlich bewegt sich die Höhe des Elterngeldes zwischen 300 - 1.800 €.
3. Hat man als Alleinerziehende oder Alleinerziehender Anspruch auf Elterngeld?
Ja. Als Alleinerziehende oder Alleinerziehender hat man den vollen Anspruch auf Elterngeld. Sollte man sich für eine Kombination aus Teilzeitarbeit und Kinderbetreuung entscheiden, hat man als alleinerziehendes Elternteil ebenfalls Anspruch auf das ElterngeldPlus, wodurch sich die Anspruchzeit der finanziellen Zuschussleistung verdoppelt.
4. Kann ich 2 Jahre lang Elterngeld beziehen?
Sowohl theoretisch als auch praktisch ist das möglich, ja. Zum Beispiel, wenn 24 Monate lang Teilzeit gearbeitet wird und so anstatt des BasisElterngeldes das ElterngeldPlus in Anspruch genommen wird.
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